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WICHTIGE TERMINE FÜR AUTO UND FAHRER

Professionelle Terminverwaltung gehört zu den zentralen Aufgaben und Pflichten im Fuhrparkmanagement, um unnötige Strafen zu vermeiden. CORALIX unterstützt Ihren Arbeitgeber bei der Durchführung der wichtigsten Prüfungen im Kfz-Fuhrpark – gemäß den bestehenden Gesetzesgrundlagen.

  • Führerscheinkontrolle

gemäß § 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3 StVG - sie muss zwei Mal pro Jahr durchgeführt werden.

  •  Fahrerunterweisung nach UVV

sie basiert auf § 12 ArbSchG, §§ 9 und 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 35 DGUV Vorschrift 70.

  • UVV Prüfung Firmenwagen

nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) – einmal pro Jahr.

  • Fahrzeughauptuntersuchung (HU) – nach § 29 StVZO 

Wenn Sie nicht wissen welche Prüfmethode Ihr Arbeitgeber vereinbart hat, wenden Sie sich bitte an die CORALIX Kundenbetreuung. Wir geben Ihnen die benötigten Informationen.