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FAQ zur Elektromobilität

  1. Legende
  • FPV = Fuhrparkverwaltung
  • BEV (Battery Electric Vehicle) = Elektroauto
  • PHEV (Plugin Hybrid Electric Vehicle) = Hybrid Fahrzeug (E-Motor und Benzin/Ottomotor)
  • Ladekarte = Karte für den Bezug und Abrechnung des Strombezuges (analog Tankkarte)
  • Charge@Home = Laden des E-Fahrzeuges über eine zuhause montierte Wallbox
  • Tarife = Abrechnungstarif/Preis für den Strombezug
  • GWV = Geldwerter Vorteil

2.      Vor- und Nachteile von Elektrofahrzeugen

2.1       Vorteile Elektrofahrzeuge

  • Hoher Wirkungsgrad des Antriebs
  • Geringe bis keine Lärmemissionen bei niedrigen Geschwindigkeiten
  • Geringe bis keine Treibhausgasemissionen bei Verwendung erneuerbarer Energien (CO² neutral)
  • Aktuell steuerliche Vorteile durch geringere Pauschalversteuerung bei Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzen
  • Positiver Unternehmensauftritt im Sinne des Umweltschutzes

2.2       Nachteile Elektrofahrzeuge

  • Höhere Anschaffungskosten
  • Geringere Reichweite gegenüber einem Verbrenner
  • Längere Ladedauer im Vergleich zur Betankung
  • Noch unzureichende Ladeinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Gebieten und abseits von Autobahnen
  • Intransparente Ladetarife an öffentlichen Ladepunkten
  • Kleinere Modellpalette
  • Höherer zeitlicher Aufwand für die Reiseplanung

3.      Laden von Elektrofahrzeugen

3.1       Ladekarten

Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber ein BEV bereitgestellt bekommen, erhalten Sie von der FPV eine dazugehörige Ladekarten, welche es Ihnen analog einer Tankkarte ermöglicht an den öffentlichen Ladepunkten Ihr BEV aufzuladen.

Die FPV hat bei der Auswahl des Ladekartenanbieters Wert auf eine hohe Akzeptanz an den öffentlichen Ladepunkten gelegt, jedoch weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine 100%ige Akzeptanz analog den konventionellen Tankkarten seitens der FPV nicht garantiert werden kann. Dies bedeutet, dass Sie sich vor Reiseantritt bzw. einem geplanten Ladevorgang über die Akzeptanz, der Ihnen zur Verfügung gestellten Ladekarten bei dem von Ihnen gewählten Ladepunkt im Vorfeld informieren müssen.

3.2       Ladevorgang

Für den Ladevorgang Ihres BEV benötigen Sie das „Ladekabel Typ 2“, welches bei der Fahrzeugbestellung obligatorisch mitbestellt werden sollte, sowie die Ihnen vom FPV ausgehändigte Ladekarten. Ein Ladevorgang dauert i. d. R. 25-30 Minuten bei Schnellladern - dies steht in Abhängigkeit der Leistungsaufnahme der Batterie und der Leistungsabgabe der Ladesäule. Weiterhin sollten Sie beachten, dass aufgrund der noch geringeren Verfügbarkeit von Ladesäulen, im Vergleich zu Tankstellen für Otto-/Dieselkraftstoff, es auch zu Wartezeiten für die Benutzung der Ladesäule kommen kann, da diese bei Ihrem Eintreffen bereits von einem anderen Fahrzeug belegt sein kann.

Der Ladesäulenanbieter überwacht in aller Regel den Ladungszustand der Batterie beim Ladevorgang, um zu vermeiden, dass Ladesäulen unnötig lange von einem Fahrzeug blockiert werden, obwohl der Ladevorgang schon abgeschlossen ist. Dies hat zur Folge, dass bei der benötigten Zeit für die Ladung vom Ladesäulen Anbieter „Strafgebühren“ berechnet werden. Daher bitten wir Sie umgehend nach Beendigung des reinen Ladevorgangs die Ladesäule wieder zu räumen.

Das ebenfalls mit dem BEV ausgelieferte Notladekabel für eine 230V Steckdose empfehlen wir nur in Ausnahmefällen zu benutzen, da bei dieser Art des Ladens eine sehr lange Ladezeit berücksichtigt werden muss.

3.3       Ladeinfrastruktur

Ihr Elektrofahrzeug können sie grundsätzlich an den nachstehend aufgeführten Ladepunkten aufladen. Unterschieden wird bei der Ladeinfrastruktur zwischen

  • öffentliche Ladepunkte

Dies sind Ladesäulen, die allen BEV öffentlich zugänglich sind. Diese finden Sie an öffentlichen Parkplätzen, bei Tankstellen und Energieversorgern. Für den Ladevorgang benötigen Sie eine vom Anbieter der Ladesäule akzeptierte Ladekarte. Bei den öffentlichen Ladepunkten sind zwei unterschiedliche Formen verfügbar. Dies sind einerseits die normalen Ladesäulen und andererseits die Super-Charger. Bei den zweitgenannten ist die Ladedauer deutlich kürzer.

  • charge@home

Diese Lademöglichkeit besteht nur, wenn Sie eine sogenannte Wallbox in/an Ihrem Haus installieren lassen. Seitens der FPV bzw. Ihres Arbeitgebers kann in finanzieller Hinsicht eine Unterstützung erfolgen.

 

3.4       Abrechnung des Ladevorgangs

Die Abrechnung des Ladevorgangs erfolgt je nach genutzter Ladeinfrastruktur unterschiedlich:

  • öffentliche Ladesäulen

Hier wird von Ihnen eine akzeptierte Ladekarte verwendet. Der Ladesäulenbetreiber rechnet die bezogene Strommenge, zu dem von ihm festgelegten Tarif über einen Dienstleister, mit Ihrem Arbeitgeber ab. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten im Rahmen der gültigen Car Policy Regelungen übernimmt (analog Ottokraftstoff/Diesel). 

  • Charge@Home
  • Privater Strom wird vertragsgerecht rückerstattet. Das bedeutet für den Fahrer: der verbrauchte Strom für den Firmenwagen wird genau berechnet und ausgezahlt
  • Fahrer bekommen monatlich ihre Rückerstattung direkt auf das private Bankkonto
  • Abrechnungen sind 100% konform zu den Steuervorgaben und Datenschutzrichtlinien
  • Einmalige Registrierung ist notwendig

4.      Reichweite

Die Reichweite von BEV ist bei den aktuellen Modellen und deren Batteriekapazität im Vergleich zu konventionellen Antrieben, insbesondere einem Dieselfahrzeug, noch deutlich geringer. Es ist zu beachten, dass die vom Hersteller angegebene Reichweite in den seltensten Fällen erreicht werden kann, da die Reichweite eines BEV sehr stark von der Streckentopografie und den Außentemperaturen abhängt. Dies bedeutet, dass bei bergigen Strecken und kalten Außentemperaturen die Reichweite deutlich sinkt. 

5.      Überlegungen vor Anschaffung

Bei der Entscheidung für ein BEV sollten Sie sich keinesfalls nur von den steuerlichen Vorteilen (GWV) leiten lassen, sondern sehr rational sämtliche wichtige Aspekte berücksichtigen. Aus Sicht der FPV sind insbesondere folgende Punkte im Entscheidungsprozess relevant:

5.1       Wohnsituation

Gibt es bei meiner aktuellen Wohnsituation (Haus, Eigentumswohnung, Mietwohnung, regelmäßiger Parkplatz) die Möglichkeit Ihr BEV zu laden?

5.2       Fahrleistung

Rechtfertigt meine regelmäßige Jahresfahrleistung ein BEV?  Als maximalen Richtwert empfiehlt die FPV Ihnen ca. 12.000 km im Jahr.

5.3       Versteuerung

Der Gesetzgeber hat aktuell die folgende Regelung für die Versteuerung des Firmenfahrzeuges mit Privatnutzung festgelegt:

  • Otto-/Dieselantrieb --> 1% sowie 0,03% für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte vom zu versteuernden Bruttolistenpreises
  • PHEV --> 0,5% sowie 0,0015% für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte vom zu versteuernden Bruttolistenpreises
  • BEV --> 0,025% sowie 0,00075% für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte vom zu versteuernden Bruttolistenpreises, sofern der Bruttolistenpreis des BEV 60.000 Euro nicht überschreitet.
  • BEV --> 0,5% sowie 0,0015% für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte vom zu versteuernden Bruttolistenpreis, sofern der BLP des BEV 60.000 Euro übersteigt

5.4       Lademöglichkeiten

  • Gibt es an meinem Wohnort/Büro (regelmäßiger Abstellort des BEV) die Möglichkeit zum Laden?
  • Gibt es auf meinen üblichen Fahrtstrecken (z. B Betreuungsgebiet) ausreichende Ladepunkte?
  • Bin ich bereit, die zusätzliche Zeit für die Reiseplanung und den zeitlichen Mehraufwand für den Ladevorgang dauerhaft in Kauf zu nehmen?

5.5       Modellpalette

  • Findet man in der aktuell noch eingeschränkten Modellpalette der Fahrzeughersteller.

5.6       Reiseplanung

  • Bewege ich mich oft an Orten/Reiserouten, welche eine schwache Abdeckung von Ladepunkten aufweist?
  • Bin ich bereit, die zusätzliche Zeit für die Planung von Ladestopps vor Dienstreisen dauerhaft zu akzeptieren und dadurch ggf. weniger Kundentermine pro Tag absolvieren zu können?

6.      Betriebszeit

Generell unterscheiden sich die Vorgänge und Prozesse bei einem BEV nicht von dem eines Fahrzeuges mit konventionellem Antrieb. Das FPV wird Sie bei Bedarf auf Besonderheiten im Umgang mit dem BEV bei der Fahrzeugübergabe hinweisen und Sie auch in das korrekte und sichere Vorgehen für die den Ladevorgang einweisen.

7.      Sicherheitseinweisung

Bei der Übergabe des BEV werden Sie von einem Mitarbeiter der FPV / Händler in die sichere und korrekte Vorgehensweise für das Laden eingewiesen, da es Unterschiede zu einem konventionellen Betankungsvorgang gibt.